VPV Makler Service GmbH
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VPV Basisvorsorge

Die Altersvorsorge mit Steuer-Spar-Effekt

Privat für das Alter vorzusorgen, ist heutzutage dringend notwendig und unumgänglich. Das hat auch der Staat erkannt und deshalb mit der sogenannten Rürup-Rente – bei uns VPV Basisvorsorge genannt – eine Vorsorgeform geschaffen, die durch attraktive Steuervorteile gefördert wird. Mit unserer VPV Basisvorsorge schlägt man also zwei Fliegen mit einer Klappe: für das Alter vorsorgen und die heutige Steuerlast mindern. Außerdem kombinieren Sie auf besondere Weise Sicherheit für Ihre Beiträge mit attraktiven Renditechancen.

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Vorteile

  • Staatliche Förderung durch Steuerersparnisse
  • Lebenslange garantierte Rentenzahlung
  • Hohe Sicherheit für die eingezahlten Beiträge bei Rentenbeginn
  • Chancenreiche Kapitalanlage mit Fonds in der Ansparphase und im Rentenbezug
  • Selbstbestimmter Rentenbeginn ab dem vollendeten 62. Lebensjahr
  • Auf Wunsch auch mit Berufsunfähigkeitsschutz
  • Hartz-IV und insolvenzsicher – keine Verwertung bei Arbeitslosigkeit im gesetzlichen Rahmen
  • Absicherung von anspruchsberechtigten Hinterbliebenen möglich

Steuerlast vermindern

Mit der VPV Power-Basisvorsorge, einer staatlich geförderten Rürup-Rente, können Sie sofort von Steuervorteilen profitieren. Denn die Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich abzugsfähig. Und das nicht zu knapp. Ledige können in 2020 bis zu 25.046 Euro, zusammen veranlagte Ehepaare bis zu 50.092 Euro als Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend machen. Und das lohnt sich!

Muster-Informationsblätter

Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Transparenz standardisierte Vorgaben für Produktinformationsblätter erstellt. Diese personalisierten Informationsblätter werden im Rahmen der Beratung für Sie erstellt.

Damit Sie sich vorab einen Überblick verschaffen können, stellen wir Ihnen nachfolgend Muster mit verschiedenen Laufzeiten zur Verfügung.

Stand: 01.01.2023

12 Jahre Laufzeit

20 Jahre Laufzeit

30 Jahre Laufzeit

40 Jahre Laufzeit

Informationen zur Nachhaltigkeit nach der Offenlegungs-Verordnung EU 2019/2088 und der Taxonomie-Verordnung EU 2020/852

Die Kapitalanlage Ihres Vertrages erfolgt während der Vertragslaufzeit in variabler Höhe zum einen in Fonds mit und ohne Nachhaltigkeitsmerkmalen und zum anderen im Sicherungsvermögen der VPV.

Hier können Sie Informationen zur Nachhaltigkeit entnehmen, insbesondere darüber, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden und ob die Anlage ökologische bzw. soziale Merkmale fördert oder eine nachhaltige Investition anstrebt.

Unter Nachhaltigkeit versteht man nicht nur ökologische Fragen. Ebenso wichtig sind auch soziale Fragen und eine gute Unternehmensführung. Zusammengefasst versteht man unter Faktoren, die eine nachhaltige Entwicklung fördern können, insbesondere Folgendes:

- Umweltbelange (Environmental oder Umwelt)

- Sozial- und Arbeitnehmerbelange (Social oder Soziales)

- Achtung der Menschenrechte (Social oder Soziales)

- Bekämpfung von Korruption und Bestechung (Governance oder Unternehmensführung).

Diese Faktoren werden auch als ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bezeichnet.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ist für die VPV ein wesentlicher Aspekt bei der Gestaltung der Produkte und bei der Kapitalanlage. Die VPV stellt diese in der Kapitalanlagestrategie in den Fokus ihrer Weiterentwicklung.

Nachhaltigkeitsrisiken

Unter Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen verstehen wir Ereignisse oder Bedingungen im Bereich der Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), die möglicherweise zu erheblichen negativen Auswirkungen auf das Vermögen, die Rentabilität oder das Ansehen der VPV führen können, wenn sie eintreten.

Nachhaltigkeitsauswirkungen

Nachhaltigkeitsrisiken können negative Auswirkungen auf die Rendite haben. Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen bei unseren Investitionsentscheidungen. Dies erfordert eine Berücksichtigung der Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren übermitteln wir Ihnen mit den jährlichen Informationen.

Informationen zu ökologisch nachhaltigen Investitionen

Die Taxonomie-Verordnung der EU definiert einheitlich ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten als solche Wirtschaftsaktivitäten, die zu mindestens einem der Umweltziele der EU wesentlich beitragen (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme). Ferner darf die Wirtschaftsaktivität nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines der Umweltziele führen (Grundsatz: „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“) und muss unter Einhaltung eines festgelegten Mindestschutzes ausgeübt werden.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Seit dem 01.01.2022 ist grundsätzlich der Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen nach der Taxonomie-Verordnung innerhalb der Kapitalanlage des Produkts auszuweisen. Dies ist abhängig von der Offenlegung der Unternehmen, in die investiert wird. Die meisten Unternehmen weisen diesen noch nicht aus, weil sie bisher dazu noch nicht verpflichtet sind. Aufgrund dieser fehlenden Daten können wir derzeit keinen Anteil ausweisen. Sofern Angaben zu den Mindestanteilen in nachhaltige Investitionen nach der Offenlegungsverordnung und zu den Mindestanteilen in ökologisch nachhaltige Investitionen nach der Taxonomie-Verordnung gemacht werden, wird nicht garantiert, dass diese während der Laufzeit eingehalten werden.

Dieses Finanzprodukt bewirbt ökologische oder soziale Merkmale. Diese Merkmale werden nur dann erfüllt, wenn durch das Finanzprodukt in mindestens einen nachhaltigen Fonds investiert wird und während der gesamten Laufzeit mindestens einer dieser nachhaltigen Fonds gehalten wird. Weitere Informationen zu den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen finden Sie über die genannten Links bei den unten aufgeführten Fonds. Dort finden Sie auch die von der Taxonomie-Verordnung der EU geforderten Informationen.

Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionsentscheidungen der VPV finden Sie auf unserer Internetseite www.vpv.de/nachhaltigkeit.

Sicherungsvermögen:

Die VPV bekennt sich zur nachhaltigen Kapitalanlage und stellt diese in der Kapitalanlagestrategie in den Fokus ihrer Weiterentwicklung.

Wir achten das Prinzip der nachhaltigen Ressourcenwirtschaft und richten unsere Entscheidungen und Vorgehensweisen im Hinblick auf ökologische und sozial-gesellschaftliche Aspekte an diesen ESG-Kriterien aus. Wir gestalten den Investitionsentscheidungsprozess so, dass bei den Investitionsentscheidungen Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen werden und berücksichtigen auch nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen. Auch die unternehmerische Sozialverantwortung nehmen wir sehr ernst. Wir entwickeln diese Nachhaltigkeitsgrundsätze unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie weiter.

Das Sicherungsvermögen macht den größten Teil der Kapitalanlage der VPV aus. Bei der Kapitalanlage im Sicherungsvermögen werden ökologische und soziale Merkmale gemäß der (nachhaltigen) Kapitalanlagestrategie der VPV berücksichtigt. Wir werden den Anteil unserer nachhaltigen Kapitalanlage beständig erhöhen. Bei neuen Kapitalanlagen achten wir darauf, dass sie unseren Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Wenn die Renditen und die Risiken vergleichbar sind, wählen wir bevorzugt nachhaltige Anlagen. Im Bestand werden wir sukzessive nicht nachhaltige Anlagen aufgeben. Für die Bewertung nutzen wir die ESG-Kriterien der Nachhaltigkeitsratingagentur ISS ESG, die wir zudem unternehmensindividuell verschärft haben.

Diese Kriterien orientieren sich an den Prinzipien und Nachhaltigkeitsentwicklungszielen des Rahmenabkommens der Vereinten Nationen (UN Global Compact) und wurden erweitert um den Ausschluss von Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 20 % in Kernkraft oder fossilen Brennstoffen haben sowie Bohrungen in der Arktis oder Erforschungen dafür betreiben. Darüber hinaus haben wir die Filtervorgaben für Anlagen in Unternehmen verschärft, deren Aktivitäten sich negativ auf die Umwelt auswirken. Den Anteil der nach diesem Filter ESG-konformen Assets werden wir jeweils um die vom Management im Jahresziel vorgegebenen Prozentpunkte erhöhen und somit den Anteil an nachhaltigen Investments im Sicherungsvermögen weiter ausbauen.

Die VPV behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Kriterien zu verändern und damit die Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage weiter auszubauen.

Die Nachhaltigkeitsrisiken im Sicherungsvermögen begrenzen wir während des Anlageentscheidungsprozesses insbesondere im Rahmen der Kapitalanlagestrategie und deren Überwachung, bei der Betreuung sowie Kontrolle der Vermögensverwalter als auch im Risikomanagement mit folgender Strategie: Wir haben mit ISS ESG einen Dienstleister eingeschaltet, der über ein international anerkanntes Fachwissen in sämtlichen Bereichen rund um das nachhaltige und verantwortungsvolle Investment verfügt. Mit dessen Unterstützung können wir umwelt- und klimabezogene, soziale und auf schlechter Unternehmensführung beruhende Risiken erkennen. An diesen Erkenntnissen richten wir unsere Investitionsentscheidungen aus und begrenzen durch klare Kriterien die Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionen.

Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen bei unseren Investitionsentscheidungen.

Zusammen mit unserem Ratinganbieter ISS ESG haben wir für die liquiden Assets unseres Sicherungsvermögens ESG-Kriterien ausgearbeitet, die wir als Filter für investierbare Titel einsetzen. Dieser Filter orientiert sich am UN Global Compact. So reduzieren wir Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 20 % in Kernkraft oder fossilen Brennstoffen haben sowie Bohrungen in der Arktis oder Erforschungen dafür betreiben. Darüber hinaus haben wir die Filtervorgaben für Anlagen in Unternehmen verschärft, deren Aktivitäten sich negativ auf die Umwelt auswirken. Wir planen zeitnah, eine an ESG-Kriterien orientierte Stimmrechtsvertretung für unsere Aktieninvestments zu implementieren.

Wir werden die Vorgaben nach der Konkretisierung der Anforderungen in den technischen Regulierungsstandards weiter präzisieren. Den Anteil der nach diesem Filter ESG-konformen Assets werden wir kontinuierlich erhöhen und somit den Anteil an nachhaltigen Investments weiter ausbauen.

Weitere Informationen zum Sicherungsvermögen und dessen Nachhaltigkeit finden Sie im Informationsblatt unter www.vpv.de/sicherungsvermoegen. In dem Informationsblatt ist beschrieben, welche ökologische oder soziale Merkmale berücksichtigt und welche nachhaltigen Investitionen angestrebt werden. Außerdem finden Sie darin Angaben zu den Mindestanteilen in nachhaltige Investitionen nach der Offenlegungs-Verordnung, Mindestanteilen in ökologisch nachhaltige Investitionen nach der Taxonomie-Verordnung und inwieweit die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.

Fonds:

Innerhalb des vorliegenden Produktes können unterschiedliche Fonds zum Einsatz kommen. Diese verfolgen individuelle Strategien und Investmentansätze, welche z. B. in gängige Marktindizes oder in Einzeltitel investieren können.

Auch das Thema Nachhaltigkeit hat viele Ausgestaltungsmöglichkeiten und Bereiche, z. B. ökologische, soziale oder ethische Aspekte. Es gibt also nicht die eine Nachhaltigkeitsstrategie. Somit können unterschiedliche Fonds auch unterschiedliche Nachhaltigkeitsstrategien verfolgen oder Schwerpunkte setzen. Bei allen nachhaltigen Fonds und nachhaltigen Anlagestrategien werden ökologische und/oder soziale Kriterien berücksichtigt oder nachhaltige Investitionen angestrebt sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung nach eigenen ESG-Richtlinien beachtet.

Bei Standardindizes, die nicht anhand nachhaltiger Kriterien zusammengestellt werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Titel nicht vollständig konform mit dem Grundgedanken der Nachhaltigkeit sind.

Somit können auch bei Fonds, welche eine nachhaltige Strategie verfolgen, nicht sämtliche Nachhaltigkeitsrisiken zu 100 % ausgeschlossen werden.

Für unsere Fonds arbeiten wir mit einem professionellen Dienstleister zusammen. Dabei werden VPV-spezifische Kriterien, zu denen auch Nachhaltigkeitskriterien gehören, für die Auswahlentscheidung berücksichtigt.

Jeder Fonds ist für sich ein Finanzprodukt. Für die Investitionsentscheidungen ist die jeweilige Verwaltungsgesellschaft des Fonds verantwortlich und somit auch für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Einschätzung der Auswirkungen dieser Risiken auf die Rendite nimmt die jeweilige Verwaltungsgesellschaft vor.

Nähere Informationen zur konkreten Nachhaltigkeitsstrategie, Berücksichtigung von angestrebten nachhaltigen Investitionen oder der Berücksichtigung von ökologischen und/oder sozialen Merkmalen sowie von Nachhaltigkeitsrisiken in den jeweiligen Fonds werden durch die Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht und können auf deren Internetseiten eingesehen werden. Auf unserer Internetseite www.vpv.de/fondsliste finden Sie eine Übersicht über die Fonds mit weiterführenden Links auf die Veröffentlichungen der Fonds (Verkaufsprospekt, Nachhaltigkeitsinformationen, Jahresbericht).

In der Übersicht über die Fonds ist die Klassifizierung nach der Offenlegungs-Verordnung aufgeführt. Außerdem finden Sie dort weiterführende Informationen zu den Mindestanteilen in nachhaltige Investitionen nach der Offenlegungs-Verordnung, Mindestanteilen in ökologisch nachhaltige Investitionen nach der Taxonomie-Verordnung und ob die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.

Im Rahmen der VPV Basisvorsorge wird aktuell in die nachfolgend aufgeführten Fonds investiert. Die Aufteilung des Vertragsguthabens auf Sicherungsvermögen, Wertsicherungsfonds und Fonds ohne Garantie wird dabei mithilfe eines methodischen Rechenverfahrens bestimmt, welches die garantierten Leistungen berücksichtigt. Die Aufteilung kann sich von Monat zu Monat ändern und ist abhängig von der Wertentwicklung der einzelnen Anlagen. Daher kann der Anteil der einzelnen Anlagen nicht vorab beziffert werden.

Aufgrund der im Produkt enthaltenen Garantien ist es möglich, dass vorübergehend das gesamte Vertragsguthaben im Sicherungsvermögen angelegt wird. Es kann somit vorkommen, dass zeitweise gar keine Investitionen in nachhaltige Fonds bestehen. Dies gilt insbesondere auch für den Rentenbezug. In Abhängigkeit von der Art der Verrentung erfolgt hier die Anlage des Vertragsguthabens ab einem gewissen Zeitpunkt ausschließlich im Sicherungsvermögen.

Name Fonds ISIN Link
VPV Chance Plus IE00BMDV6S38 www.vpv.de/fondsliste
iShares MSCI World SRI UCITS ETF EUR Acc IE00BYX2JD69 www.vpv.de/fondsliste